Rechts- und wirtschaftsberatende Kanzleien geraten vermehrt ins Visier der Staatsanwaltschaft. Beihilfe zu möglichen Straftaten ihrer Mandanten ist einer der häufigsten Vorwürfe gegen Berufsträger, wie z.B.
Die Staatsanwaltschaft muss jedem Verdacht nachgehen. Um den Schaden nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens möglichst gering zu halten, ist es ratsam umgehend einen versierten Fachanwalt zu beauftragen. Diese Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer – auch wenn sie über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen.
Zudem sind Verfahren der Berufskammer wegen Amtspflichtverletzungen versichert, z.B. bei dem Vorwurf des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht.
Der besondere Vorteil: Der Versicherungsschutz wirkt auch in die Vergangenheit zurück. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist allein der Zeitpunkt der Einleitung des Ermitt-lungsverfahrens, auch wenn die vorgeworfene Straftat bereits vor Vertragsabschluss begangen worden sein soll. Der Abschluss einer Kanzleiversicherung ist ab € 316,22 p.a. zzgl. 19 % Versicherungssteuer möglich. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein konkretes Angebot. Bitte senden Sie hierfür den beigefügten Fragebogen ausgefüllt an uns zurück.